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Nachfolge im SHK-Betrieb: Wege der Übergabe

Die Nachfolge im SHK-Betrieb lässt sich auf vier Wege zurückführen: Familie, Mitarbeiter, ein externer Nachfolger oder die Aufgabe des Betriebs. Im zulassungspflichtigen Handwerk kommt eine Frage hinzu, die in anderen Branchen fehlt: Wer führt den Betrieb fachlich, wenn der Inhaber ausscheidet? Diese Seite gibt Inhabern, die ihre Betriebsübergabe im Handwerk planen, einen Überblick über Wege, Zeitplanung und Meisterfrage.

Von Robert HetschlZuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Metaanalyse von Studien aus 40 Jahren kommt zu folgender Verteilung der Nachfolgelösungen: 54 % innerhalb der Familie, 17 % an Beschäftigte, 29 % an Externe. In Studien ab dem Jahr 2010 liegt der Anteil der Familie bei 51 % und der Anteil der Externen bei 31 % (IfM Bonn, Daten und Fakten Nr. 37, November 2025).
  • Wer einen zulassungspflichtigen SHK-Betrieb übernimmt, braucht die Eintragung in die Handwerksrolle. Sie hängt von der Qualifikation des Inhabers oder eines Betriebsleiters ab, meist von der Meisterprüfung.
  • Die Wege unterscheiden sich in Qualifikation, Finanzierung und Zeitbedarf. Mit der Planung früh zu beginnen, ist deshalb sinnvoll.
  • Bei Schenkung und Erbschaft sind beim Bundesverfassungsgericht im Oktober 2026 zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer anhängig. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
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Wie viele Betriebe vor einer Übergabe stehen

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass in Deutschland von 2026 bis 2030 etwa 186.000 Familienunternehmen zur Übergabe anstehen. Gezählt werden übernahmewürdige Unternehmen, also solche, deren erwartete Gewinne mindestens so hoch sind wie Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung plus Erträge aus einer alternativen Kapitalanlage (IfM Bonn, Daten und Fakten Nr. 37, November 2025). Eine Zahl nur für das Handwerk oder das SHK-Handwerk enthält die Studie nicht.

Nach dem KfW-Nachfolge-Monitoring waren 2025 mehr als die Hälfte der mittelständischen Inhaber (57 %) 55 Jahre oder älter (KfW Research, Fokus Nr. 526, 9. Januar 2026). Die Angabe gilt für den Mittelstand insgesamt, nicht für das SHK-Handwerk. Laut KfW Research haben 26 % der Nachfolgeplanenden im Mittelstand bereits einen Nachfolger gefunden. Bei 14 % waren die Verhandlungen abgeschlossen, bei 12 % liefen sie (KfW Research, Fokus Nr. 526, 9. Januar 2026, Erhebung 2025).

In der ZDH-Sonderumfrage zur Betriebsnachfolge im Handwerk (Befragung im dritten Quartal 2020, Bericht vom März 2021) nannten die Inhaber als zentrale Herausforderungen die Suche nach einem geeigneten Nachfolger (57 %), die Ermittlung des Unternehmenswertes (40 %) und steuerliche Aspekte (31 %). Auch die Handwerkskammer Dortmund befragte im Frühjahr 2026 rund 590 Betriebe ihres Kammerbezirks. Die Nachfolgersuche nennen 55 % als größte Hürde (Pressemitteilung der Handwerkskammer Dortmund vom 28. April 2026). Die Ergebnisse gelten für den Kammerbezirk und alle Gewerke, nicht speziell für das SHK-Handwerk. Die Seite Nachfolger für den SHK-Betrieb finden geht darauf ein.

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Vier Wege der Nachfolge

Familie

Die Übergabe in der Familie ist nach den IfM-Zahlen der häufigste Weg, hat aber in jüngeren Studien leicht an Bedeutung verloren. In den Studien mit Daten ab 2010 liegt der Anteil bei 51 Prozent.

Entscheidend ist, ob ein Familienmitglied die Handwerksrolle trägt oder ein Betriebsleiter einspringt. Nach dem Tod des Inhabers dürfen Ehegatte, Lebenspartner, Erbe, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Eintragungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen dafür sorgen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird (§ 4 Abs. 1 HwO). Diese Regel betrifft den Erbfall, nicht die Übergabe zu Lebzeiten. Scheidet ein Betriebsleiter aus, hat der eingetragene Inhaber oder sein Rechtsnachfolger unverzüglich für einen anderen Betriebsleiter zu sorgen (§ 4 Abs. 2 HwO). Was nach dem Tod oder beim Ausfall des Inhabers gilt, beschreibt die Seite Notfallplan für den SHK-Betrieb.

Mitarbeiter

Mitarbeiter kennen Betrieb, Kunden und Team. Im SHK-Handwerk braucht ein Geselle für die Eintragung eine der Qualifikationen der Handwerksordnung, meist die Meisterprüfung, oder einen angestellten Betriebsleiter. Qualifikation, Zeitplan und schrittweise Übergabe von Verantwortung erklärt die Seite SHK-Betrieb an Mitarbeiter übergeben.

Externer Nachfolger

Ein externer Nachfolger kann ein Meister aus dem Fach sein, ein Gründer oder ein anderer Betrieb. In den Studien mit Daten ab 2010 gingen nach dem IfM 31 Prozent der Nachfolgen an Externe. Für die Suche stehen Betriebsbörsen der Handwerkskammern, nexxt-change und Berater bereit. Wie Inhaber suchen und woran sich Eignung zeigt, steht auf Nachfolger für den SHK-Betrieb finden.

Aufgabe des Betriebs

Findet sich kein Nachfolger, bleibt die Aufgabe des Betriebs. Der Gewerbetreibende muss der Handwerkskammer unverzüglich Beginn und Beendigung des Betriebs anzeigen. In den Fällen des § 7 Abs. 1 HwO gilt das auch für die Bestellung und die Abberufung des Betriebsleiters (§ 16 Abs. 2 HwO). Steuerlich gilt die Aufgabe eines Gewerbebetriebs als Veräußerung (§ 16 Abs. 3 EStG). Mitarbeiter, Kunden mit Wartungsverträgen und Gewährleistungsfälle brauchen dann eigene Lösungen.

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Betriebsübergabe im SHK-Handwerk

Klempner, Installateur und Heizungsbauer sowie Kälteanlagenbauer sind zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung). Den selbstständigen Betrieb eines solchen Handwerks darf nur führen, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 HwO). Eingetragen wird auch, wenn ein Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt und der Inhaber selbst nicht Meister ist (§ 7 Abs. 1 HwO).

Für eine Nachfolge heißt das: Die Eintragung des bisherigen Inhabers geht nicht automatisch auf den Nachfolger über. Wer die Meisterprüfung nicht selbst abgelegt hat und auch keine gleichwertige Qualifikation oder Ausnahmebewilligung besitzt, kann den Betrieb nur mit einem qualifizierten Betriebsleiter führen, den die Handwerkskammer anerkennt. Wie die Begriffe Handwerksrolle und Betriebsleiter gemeint sind, erklärt das Glossar.

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Die Rolle des bisherigen Inhabers

Viele Inhaber möchten nach der Übergabe im Betrieb bleiben. Ob das als Betriebsleiter möglich ist, hängt davon ab, ob sie selbst die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen und die Anforderungen ihrer Handwerkskammer einhalten. Die Handwerksordnung verlangt, dass der Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1). Die Anforderungen an seine Tätigkeit beschreiben die Kammern in Merkblättern: einen Arbeitsvertrag, eine ausreichende Arbeitszeit und eine tatsächliche Leitung der handwerklichen Arbeit. Die Einzelheiten unterscheiden sich je Kammer. Ob der bisherige Inhaber diese Rolle übernehmen kann, klärt die zuständige Handwerkskammer vorab.

Wer nach der Übergabe als Betriebsleiter bleiben möchte, klärt die Rolle deshalb vorab mit der zuständigen Kammer und vereinbart sie schriftlich.

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Was Inhaber vor der Wahl des Weges klären

Sechs Fragen helfen, den passenden Weg zu finden:

  • Wer in Familie oder Team erfüllt die Voraussetzungen für die Handwerksrolle, oder wer könnte sie erfüllen?
  • Wie abhängig ist der Betrieb von mir persönlich, bei Kunden, Angeboten und Entscheidungen auf der Baustelle?
  • Welche Vorstellungen habe ich vom Wert des Betriebs, und welche Finanzierung kann ein Nachfolger tragen?
  • Welche Rolle möchte ich nach der Übergabe haben, und für wie lange?
  • Wie sollen Mitarbeiter und Kunden von der Übergabe erfahren?
  • Was soll mit Wartungsverträgen und laufenden Aufträgen geschehen?
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Zeitplanung der Übergabe

Eine Übergabe verläuft in Phasen, deren Dauer vom Weg abhängt:

  1. Orientierung. Inhaber klären, welcher Weg zu Betrieb, Familie und Team passt.
  2. Eignung und Qualifikation. Ein Nachfolger muss die Handwerksrolle tragen oder einen Betriebsleiter stellen. Muss er erst die Meisterprüfung ablegen, verlängert das den Zeitplan.
  3. Finanzierung und Bewertung. Der Wert des Betriebs und die Finanzierung der Übernahme müssen zueinander passen.
  4. Übergangsphase. Der bisherige Inhaber führt den Nachfolger bei Kunden und im Team ein.
  5. Formale Übergabe. Verträge, Handwerksrolle, Gewerbeanzeige und Mitteilung an Mitarbeiter und Kunden.

Konkrete Zeiträume nennt diese Seite nicht, weil für das SHK-Handwerk keine neutrale Quelle vorliegt.

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Steuern bei Schenkung, Erbschaft und Aufgabe

Wird ein Betrieb verschenkt oder vererbt, kann Betriebsvermögen nach den §§ 13a ff. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unter Bedingungen steuerlich verschont werden.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer. Das eine (1 BvF 1/23) betrifft die Gesetzgebungskompetenzen, das andere (1 BvR 804/22) die Verschonung von Betriebsvermögen. Eine Entscheidung liegt nicht vor. Was das für eine Übertragung durch Erbfall oder Schenkung bedeutet, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

Bei der Aufgabe des Betriebs gilt § 16 Abs. 3 EStG: Sie wird steuerlich einer Veräußerung gleichgestellt. Die steuerlichen Folgen hängen von Rechtsform und Einzelfall ab und gehören zum Steuerberater.

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Wenn keiner der ersten drei Wege passt

Manche Inhaber haben keinen Nachfolger in Familie oder Team und finden auch keinen externen. Dann lässt sich prüfen, ob der Betrieb an einen Dritten übergeben werden kann. Wer unsicher ist, ob eine Übergabe oder der Weg über einen Dritten passt, findet dazu den Ratgeber SHK-Betrieb verkaufen.

Eine erste Einordnung für den eigenen Betrieb bietet ein vertrauliches Erstgespräch.

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