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Notfallplan für den SHK-Betrieb bei Ausfall des Inhabers

Von Robert HetschlZuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026

Ein Notfallplan für den SHK-Betrieb legt fest, wer handelt, wenn der Inhaber oder der Betriebsleiter plötzlich ausfällt, durch Tod, Krankheit oder Unfall. Im zulassungspflichtigen Handwerk kommt hinzu, dass die Eintragung in die Handwerksrolle an eine qualifizierte Person gebunden ist. Diese Seite beschreibt, was das Gesetz für den Ausfall regelt, wo es schweigt und was in einen Notfallordner gehört. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Zwei Hände legen einen geschlossenen Ordner mit leerem Etikett neben eine Rohrzange auf eine helle Werkbank, keine Gesichter

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Tod des Inhabers dürfen unter anderem Ehegatte, Lebenspartner und Erben den Betrieb fortführen, auch ohne selbst in die Handwerksrolle eintragbar zu sein. Sie müssen dafür sorgen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird (§ 4 Abs. 1 HwO).
  • Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.
  • Scheidet der Betriebsleiter aus, ist ebenfalls unverzüglich für einen anderen zu sorgen (§ 4 Abs. 2 HwO).
  • Bei Krankheit darf der Ehegatte nur in Fragen der Gesundheitssorge und höchstens sechs Monate lang handeln, wenn die Voraussetzungen des § 1358 BGB vorliegen. Für den Betrieb braucht es eine Vollmacht.
  • Eine Prokura erlischt nicht durch den Tod des Inhabers (§ 52 Abs. 3 HGB).

Warum der Ausfall den ganzen Betrieb trifft

Installateur und Heizungsbauer, Klempner und Kälteanlagenbauer sind zulassungspflichtige Handwerke. Nach § 7 Abs. 1 HwO wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung mit dem zu betreibenden oder einem verwandten Handwerk erfüllt. Ist der Inhaber zugleich der Meister, auf dessen Qualifikation die Eintragung beruht, fällt mit ihm nicht nur die Leitung weg, sondern auch die Voraussetzung für die Eintragung. Die Handwerkskammer Koblenz nennt den Ausfall von Inhaber, leitendem Mitarbeiter oder technischem Betriebsleiter als Anlass für einen Notfallordner.

Was nach dem Tod des Inhabers geschieht

Mit dem Erbfall geht das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Für die Handwerksrolle regelt § 4 Abs. 1 HwO die Fortführung: Ehegatte, Lebenspartner, Erbe, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter und Nachlasspfleger dürfen den Betrieb weiterführen, ohne die Eintragungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen dafür sorgen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter nach § 7 Abs. 1 bestellt wird.

Die Handwerkskammer Münster nennt auf ihrer Seite zur Handwerksrolle: Unverzüglich bedeute regelmäßig nach Ablauf eines Jahres seit dem Tod des Handwerkers. Das ist die Angabe einer Kammer und keine gesetzliche Frist. Wie die zuständige Kammer verfährt, erfragen Angehörige dort.

Wie ein Mitarbeiter als Betriebsleiter in Betracht kommt, beschreibt die Seite SHK-Betrieb an Mitarbeiter übergeben.

Was gilt, wenn der Betriebsleiter ausfällt

§ 4 Abs. 2 HwO gilt unabhängig vom Erbfall. Scheidet der Betriebsleiter eines zulassungspflichtigen Betriebs aus, haben der eingetragene Inhaber, sein Rechtsnachfolger oder sonstige verfügungsberechtigte Nachfolger unverzüglich für einen anderen Betriebsleiter zu sorgen.

Ob eine längere Krankheit oder ein Unfall als Ausscheiden gilt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Betroffene klären den Einzelfall mit der zuständigen Handwerkskammer, am besten bevor ein Ausfall eintritt.

Welche Rolle die Handwerkskammer hat

Nach § 16 Abs. 2 HwO hat der Gewerbetreibende der Handwerkskammer unverzüglich Beginn und Beendigung des Betriebs und, in den Fällen des § 7 Abs. 1, die Bestellung und Abberufung des Betriebsleiters anzuzeigen.

Fehlen die Eintragungsvoraussetzungen, wird die Eintragung nach § 13 Abs. 1 HwO auf Antrag oder von Amts wegen gelöscht. Die Handwerkskammer hat dem Gewerbetreibenden die beabsichtigte Löschung gegen Empfangsbescheinigung mitzuteilen (Abs. 3).

Fällt der Betriebsleiter weg und ist kein neuer bestellt, können die Voraussetzungen entfallen, und dann kommt eine Löschung in Betracht. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern weist darauf hin, dass ohne rechtzeitige Neubestellung die Löschung von Amts wegen erfolgen kann. Wann Kammern bei längerem Ausfall tatsächlich löschen, ist nicht allgemein belegt.

Wer bei Krankheit oder Unfall handeln darf

Ohne wirksame Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht für einen Volljährigen, der seine Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann, einen Betreuer, soweit das erforderlich ist (§ 1814 Abs. 1 und 3 BGB). Nach Justiz NRW ist für die Vorsorgevollmacht keine Form vorgeschrieben, Schriftform ist ratsam. Nach Justiz NRW hilft eine Vollmacht nur dann, wenn sie auch bekannt ist.

Für den Betrieb selbst kennt das Handelsrecht die Prokura. Sie erteilt der Inhaber des Handelsgeschäfts oder sein gesetzlicher Vertreter durch ausdrückliche Erklärung (§ 48 Abs. 1 HGB). Sie ist nicht übertragbar und erlischt nicht durch den Tod des Inhabers (§ 52 Abs. 2 und 3 HGB). Die Erteilung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 53 Abs. 1 HGB).

Ob ein Betrieb ein Handelsgeschäft ist, hängt vom Einzelfall ab. Ob eine sonstige Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus fortbesteht, bestimmt sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (§ 168 Satz 1 BGB). Das gehört in die Beratung.

Was bei GmbH und Personengesellschaft anders ist

Die GmbH wird durch ihre Geschäftsführer vertreten (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Fehlt jeder Geschäftsführer, vertreten die Gesellschafter die Gesellschaft nur, wenn ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden. Auf Antrag eines Beteiligten kann das Gericht in dringenden Fällen einen Notgeschäftsführer bestellen. Nach der IHK Darmstadt ist das ein Instrument für echte Notlagen, und die Gerichte legen strenge Maßstäbe an.

§ 4 Abs. 1 HwO knüpft an den Tod des Inhabers an. Bei der GmbH ist die Gesellschaft Inhaberin des Betriebs. Für den Tod eines Gesellschafters oder Geschäftsführers enthält § 4 Abs. 1 HwO dem Wortlaut nach keine Regelung. Fällt der Betriebsleiter der GmbH aus, gilt § 4 Abs. 2.

Geschäftsanteile sind vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung reichen die Geschäftsführer unverzüglich eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein (§ 40 Abs. 1 GmbHG).

Bei der OHG und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts führt der Tod eines Gesellschafters nach dem Gesetz zu seinem Ausscheiden, sofern der Gesellschaftsvertrag für diesen Fall nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Welche Regelung im Einzelfall gilt, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag.

Was Erben im Betrieb beachten müssen

Die Ausschlagung der Erbschaft kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt, wenn der Erbe vom Anfall und vom Grund der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt sie nicht vor Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht. Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 1 bis 3 BGB). Ob Handlungen bei der Fortführung des Betriebs Auswirkungen auf das Recht zur Ausschlagung haben, klärt ein Rechtsanwalt oder Notar.

Führt der Erbe ein zum Nachlass gehörendes Handelsgeschäft fort, haftet er für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten entsprechend § 25 HGB (§ 27 Abs. 1 HGB). Die unbeschränkte Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB tritt nicht ein, wenn der Erbe die Fortführung vor Ablauf von drei Monaten nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft einstellt. Ist bei Ablauf der drei Monate das Recht zur Ausschlagung noch nicht verloren, endet die Frist nicht vor Ablauf der Ausschlagungsfrist (Abs. 2). Zu den steuerlichen Folgen eines Erbfalls gibt die Übersicht zur Nachfolge im SHK-Betrieb einen ersten Rahmen.

Was im SHK-Betrieb zusätzlich zu klären ist

Installateurverzeichnis. Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV dürfen die Errichtung der Kundenanlage und wesentliche Veränderungen nur das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder ein in dessen Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen. Nach § 13 Abs. 2 Satz 3 NDAV dürfen Arbeiten an der Gasanlage außer durch den Netzbetreiber nur Installationsunternehmen durchführen, die in einem Installateurverzeichnis eines im Geltungsbereich der Verordnung tätigen Netzbetreibers eingetragen sind. Die Vorschriften nennen den Betrieb, nicht eine Einzelperson. Welche Qualifikation und welche verantwortliche Fachkraft verlangt werden, regeln die Verordnungen nicht. Das Merkblatt der Landesinstallateurausschüsse Gas und Wasser für Baden-Württemberg und Bayern (Stand Mai 2023) verlangt, unter anderem die Änderung oder Löschung der Eintragung bei der Handwerkskammer, den Wechsel der verantwortlichen Fachkraft und den Inhaberwechsel dem Netzbetreiber oder Wasserversorger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zu Tod oder Ausfall sagen die Verordnungen nichts ausdrücklich. In der Matrix im Anhang des Merkblatts ist für die Fortführung des Betriebs nach dem Tod des Ehegatten (§ 4 HwO) vermerkt, dass die Fortführung des Installateur-Vertrags nur durch Einsetzen einer neuen verantwortlichen Fachkraft möglich ist. Der Betrieb klärt vorab mit Netzbetreiber oder Wasserversorger, ob und wie er weiterarbeiten darf.

Kältemittel. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung unterscheidet die Sachkundebescheinigung einzelner Personen (§ 6) vom Unternehmenszertifikat (§ 10). Juristische Personen und Personenvereinigungen, die bestimmte Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 durchführen, benötigen ein Unternehmenszertifikat. Einzelunternehmen, die für diese Tätigkeiten natürliche Personen beschäftigen, können es beantragen. Fällt die sachkundige Person aus, ist im Einzelfall zu klären, ob der Betrieb weiterarbeiten darf.

Offene Leistungen. Mängelansprüche verjähren bei Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, in zwei Jahren, bei einem Bauwerk in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB). Die Frist beginnt mit der Abnahme (Abs. 2). Hat der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (Abs. 3). Vertraglich kann etwas anderes vereinbart sein. Wie sich der Erbfall auf einen einzelnen Wartungs- oder Werkvertrag auswirkt, richtet sich nach dem Vertrag und gehört in die Beratung.

Was in einen Notfallordner gehört

Die IHK Heilbronn-Franken (Stand 22. Juli 2026) schreibt, General- und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung würden häufig aufgeschoben oder fehlten ganz, seien aber wesentliche Bestandteile einer wirksamen Notfallplanung. Zum Notfallkoffer zählen nach ihr Vertretungsregelung, Vollmachten, Versicherungsverzeichnis, Bankverbindungen und Kontaktdaten, regelmäßig zu überprüfen.

Für einen SHK-Betrieb kommen nach Einschätzung der Redaktion Punkte hinzu, die solche allgemeinen Ordner nicht eigens aufführen:

  • der Nachweis, wer die Eintragung in der Handwerksrolle trägt, und der Ansprechpartner in der Handwerkskammer
  • Ansprechpartner bei Netzbetreiber und Wasserversorger, Angaben zu den Installateurverzeichnissen und, wo vorhanden, das Zertifikat für Kältemittel
  • laufende Baustellen, offene Leistungen und Wartungsverträge mit Ansprechpartnern
  • Fuhrpark, Maschinen und Lager

Die Aufstellung ist eine Anregung und kein Pflichtkatalog.

Wer bei der Vorsorge hilft

Notare beraten zur Vollmacht, Rechtsanwälte zu Erbfolge, Gesellschaftsvertrag und Haftung, Steuerberater zur steuerlichen Seite. Die Handwerkskammer gibt Auskunft zur Handwerksrolle und zum Betriebsleiter, Netzbetreiber und Wasserversorger zu den Installateurverzeichnissen.

Wer die Nachfolge insgesamt ordnen möchte, findet die Suche nach einem Nachfolger auf der Seite Nachfolger für den SHK-Betrieb finden. Eine erste Einordnung für den eigenen Betrieb bietet ein vertrauliches Erstgespräch.

Stand der Angaben: 7. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Darf der Ehepartner oder Erbe den SHK-Betrieb nach dem Tod des Inhabers weiterführen?

Grundsätzlich ja. Nach § 4 Abs. 1 HwO dürfen Ehegatte, Lebenspartner, Erbe und weitere genannte Personen den Betrieb fortführen, ohne die Eintragungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen aber dafür sorgen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird.

Wie schnell muss ein Betriebsleiter bestellt werden?

Das Gesetz sagt „unverzüglich“ und nennt keine feste Frist. In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist. Die Handwerkskammer Münster nennt regelmäßig den Ablauf eines Jahres seit dem Tod, das ist die Angabe einer Kammer und keine gesetzliche Frist.

Was gilt, wenn der Betriebsleiter ausscheidet?

Der eingetragene Inhaber, sein Rechtsnachfolger oder sonstige verfügungsberechtigte Nachfolger müssen nach § 4 Abs. 2 HwO unverzüglich für einen anderen Betriebsleiter sorgen und der Kammer Bestellung und Abberufung anzeigen (§ 16 Abs. 2 HwO). Fehlen die Eintragungsvoraussetzungen, kann die Eintragung nach § 13 Abs. 1 HwO gelöscht werden. Ob ein längerer Ausfall durch Krankheit oder Unfall als Ausscheiden gilt, klärt die Kammer im Einzelfall.

Darf der Ehepartner bei Krankheit des Inhabers den Betrieb vertreten?

Nicht aufgrund des Gesetzes. Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB reicht nur in Fragen der Gesundheitssorge, nur bei Bewusstlosigkeit oder Krankheit und höchstens sechs Monate nach dem vom Arzt festgestellten Zeitpunkt. Für den Betrieb braucht es eine Vollmacht.

Erlischt die Prokura mit dem Tod des Inhabers?

Nein. Nach § 52 Abs. 3 HGB erlischt sie nicht durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts. Sie ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Was passiert bei der GmbH, wenn der Geschäftsführer ausfällt?

Die GmbH wird durch Geschäftsführer vertreten. Fehlt jeder Geschäftsführer, vertreten die Gesellschafter sie nur, wenn ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden. Ein gerichtlicher Notgeschäftsführer kommt nur in echten Notlagen in Betracht.

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