Glossar: Verkauf und Übergabe im SHK-Betrieb
Dieses Glossar erklärt die Begriffe bei Verkauf und Übergabe im SHK-Betrieb: aus der Handwerksordnung, aus dem Installateur- und Kältemittelrecht und aus der Praxis der Betriebsübergabe. Die Einträge sind kurz gehalten und verweisen auf die Seite, die das Thema ausführlich behandelt. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Von Robert HetschlZuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026

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Handwerksrecht und Handwerksrolle
- Handwerksrolle
- Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke. Die Handwerkskammer führt sie (§ 6 HwO). Eingetragen wird der Inhaber, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO), im Regelfall durch die Meisterprüfung (§ 7 Abs. 1a). Ohne Eintragung ist der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nicht gestattet.Mehr dazu: Handwerksrolle bei der Übertragung
- Zulassungspflichtiges Handwerk
- Zulassungspflichtig sind die Handwerke der Anlage A zur Handwerksordnung (§ 1 Abs. 2 HwO). Im SHK-Bereich sind das Kälteanlagenbauer, Klempner sowie Installateur und Heizungsbauer.Mehr dazu: Welche SHK-Gewerke zulassungspflichtig sind
- Meisterpflicht
- Meisterpflicht ist die gebräuchliche Kurzform dafür, dass ein zulassungspflichtiges Handwerk nur mit Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden darf. Dafür gilt grundsätzlich die Meisterprüfung, weitere Wege nennt § 7 HwO.Mehr dazu: Verkauf an Käufer ohne Meister
- Betriebsleiter
- Der Betriebsleiter ist die Person, deren Qualifikation für die Eintragung des Inhabers zählt (§ 7 Abs. 1 HwO). In den Fällen des § 7 Abs. 1 HwO sind Bestellung und Abberufung der Handwerkskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 16 Abs. 2). Scheidet er aus, ist unverzüglich ein anderer einzusetzen (§ 4 Abs. 2 HwO).Mehr dazu: Wer als Betriebsleiter gilt und Ausfall des Betriebsleiters
- Ausübungsberechtigung für Altgesellen
- Wer die Gesellenprüfung im Handwerk oder in einem verwandten Handwerk bestanden hat und insgesamt sechs Jahre in diesem Bereich tätig war, davon vier Jahre in leitender Stellung, kann nach § 7b HwO eine Ausübungsberechtigung erhalten. Die Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des Handwerks umfasst haben. Die höhere Verwaltungsbehörde erteilt sie nach Anhörung der Handwerkskammer. Die SHK-Gewerke sind von der Regelung nicht ausgenommen.Mehr dazu: Betriebsleiter und weitere Wege
- Ausnahmebewilligung
- In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle zu erteilen, wenn die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind (§ 8 Abs. 1 HwO). Berufliche Erfahrungen werden berücksichtigt. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, entscheidet die Behörde im Einzelfall.Mehr dazu: Betriebsleiter und weitere Wege
- Handwerkskammer
- Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Vertretung der Interessen des Handwerks (§ 90 Abs. 1 HwO). Sie führen die Handwerksrolle. Zuständig ist die Kammer des Bezirks, in dem der Betrieb liegt.Mehr dazu: Rolle der Handwerkskammer
Nachweise im SHK-Betrieb
- Installateurverzeichnis
- Die Errichtung der Kundenanlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder ein in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen ausführen (§ 12 Abs. 2 AVBWasserV). Arbeiten an der Gasanlage dürfen außer dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NDAV). Die Eintragung folgt aus der Handwerksrolle nicht automatisch. In Baden-Württemberg und Bayern nennt das Merkblatt der Landesinstallateurausschüsse eine verantwortliche Fachkraft.Mehr dazu: Zusätzliche Klärungen im SHK-Betrieb
- Sachkundebescheinigung und Unternehmenszertifikat
- Für bestimmte Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen, etwa die Installation oder Wartung von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich. Sie wird natürlichen Personen auf Antrag ausgestellt (§ 6 ChemKlimaschutzV). Juristische Personen und Personenvereinigungen, die bestimmte Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 durchführen, benötigen ein Unternehmenszertifikat. Einzelunternehmen, die dafür natürliche Personen beschäftigen, können es beantragen (§ 10 Abs. 1).Mehr dazu: Weitere Nachweise beim Käufer
Verkauf und Wertermittlung
- Wartungsvertrag
- Ein Wartungsvertrag verpflichtet den Betrieb zur regelmäßigen Wartung einer Anlage. Beim Asset Deal geht er nur mit Zustimmung des Kunden auf den Käufer über. Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft Vertragspartnerin, einzelne Verträge können aber Klauseln zum Inhaberwechsel enthalten.Mehr dazu: Wartungsverträge und Kundendaten
- Asset Deal
- Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter und Verträge verkauft, etwa Maschinen, Fahrzeuge, Lager und Kundenverträge. Der Käufer wird neuer Inhaber und braucht eine eigene Eintragung in die Handwerksrolle. Die des Verkäufers geht nicht über.Mehr dazu: Asset Deal und Share Deal im Vergleich
- Betriebsübergang
- Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser in die Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 BGB). Die Arbeitnehmer sind in Textform zu unterrichten und können innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen (Abs. 5 und 6). Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft in der Regel Arbeitgeberin.Mehr dazu: Arbeitsverhältnisse und § 613a BGB
- Due Diligence
- Due Diligence ist die sorgfältige Analyse aller relevanten Unterlagen und Verträge eines Unternehmens durch mögliche Käufer. Sie ist ein Vorgang des Marktes und keine gesetzliche Pflicht.Mehr dazu: Prüfung des Betriebs durch den Käufer
- Letter of Intent
- Der Letter of Intent, deutsch Absichtserklärung, hält die wesentlichen Rahmenbedingungen des geplanten Verkaufs schriftlich fest. Nach Angabe der IHK Frankfurt ist eine abschließende vertragliche Bindung in den meisten Fällen nicht gewollt. Die Bezeichnung als Absichtserklärung allein schützt aber nicht, es kommt auf die Formulierung an.Mehr dazu: Ansprache und Absichtserklärung
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- Eine Vertraulichkeitsvereinbarung, englisch Non-Disclosure Agreement (NDA), wird nach Darstellung der IHK Karlsruhe in der Regel vor der Weitergabe sensibler Informationen unterzeichnet.Mehr dazu: Wer wann vom Verkauf erfährt
- Earn-out
- Bei einem Earn-out hängt ein Teil des Kaufpreises von späteren Ergebnissen des Betriebs ab, etwa von Gewinn oder Umsatz. Er wird im Kaufvertrag geregelt. Zur steuerlichen Behandlung liegt ein Vorschlag des Bundesrats vor, der noch nicht beschlossen ist.Mehr dazu: Später oder bedingt gezahlte Kaufpreisanteile
- Ertragswertverfahren
- Beim Ertragswertverfahren ergibt sich der Wert aus den künftig zu erwartenden Überschüssen des Betriebs. Für Handwerksbetriebe gibt es den AWH-Standard des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, eine Modifikation des IDW-Standards. Wert und Preis sind nicht dasselbe.Mehr dazu: Bewertungsverfahren im Überblick
- Substanzwert
- Der Substanzwert ist nach der IHK Stuttgart der Wert der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden und gilt als Wertuntergrenze. Für ertragsstarke Betriebe führt er oft zu einem zu niedrigen Wert. Der AWH-Standard bildet ihn enger ab, über das bewegliche Anlagevermögen und das Lager, und zieht ihn als Mindestwert heran, wenn der Ertragswert kleiner ist oder negativ.Mehr dazu: Der AWH-Standard
- Inhaberabhängigkeit
- Inhaberabhängigkeit beschreibt, wie stark Kundenbeziehungen, Fachwissen und Entscheidungen eines Betriebs an der Person des Inhabers hängen. Der AWH-Standard gewichtet sie in der Risikoanalyse sehr hoch, weil die Ertragslage von Handwerksbetrieben nach dem Handbuch sehr stark durch die Person des Inhabers bestimmt wird.Mehr dazu: Abhängigkeit vom Inhaber verringern
- Unternehmerlohn
- Der Unternehmerlohn ist im AWH-Standard der Betrag, den eine familienfremde Arbeitskraft für dieselbe Tätigkeit kosten würde. Ausgangspunkt ist der Monatslohn für Meister, gegebenenfalls nach Tarifvertrag.Mehr dazu: Der AWH-Standard
- Veräußerungsgewinn
- Bei der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt, ermittelt nach den Regeln der Gewinnermittlung (§ 16 Abs. 2 EStG). Freibetrag und ermäßigter Steuersatz gibt es nur unter Voraussetzungen.Mehr dazu: Einzelunternehmen und Personengesellschaft
Übergabe und Vorsorge
- Nachfolge
- Nachfolge bezeichnet die Übergabe eines Betriebs an eine Person, die ihn weiterführt. Üblich sind drei Wege: Familie, Mitarbeiter und externe Dritte. Die Übersicht führt als vierten Weg die Aufgabe des Betriebs auf.Mehr dazu: Vier Wege der Nachfolge
- Notfallordner
- Ein Notfallordner sammelt für den Ausfall des Inhabers Ansprechpartner, Zuständigkeiten, Verträge, Versicherungen und Vollmachten an einem Ort. Kammern empfehlen ihn für diesen Fall und raten, ihn regelmäßig zu aktualisieren.Mehr dazu: Was in einen Notfallordner gehört
- Vorsorgevollmacht
- Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man im Voraus eine Vertrauensperson, bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, die schriftliche Abfassung ist sinnvoll. Für Grundstücksgeschäfte gegenüber dem Grundbuchamt ist die öffentliche Beglaubigung erforderlich (Justiz NRW). Das Notvertretungsrecht des Ehegatten nach § 1358 BGB betrifft nur die Gesundheitssorge, nicht den Betrieb.Mehr dazu: Wer bei Krankheit oder Unfall handeln darf
- Prokura
- Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht. Sie kann nur der Inhaber eines Handelsgeschäfts oder sein gesetzlicher Vertreter und nur durch ausdrückliche Erklärung erteilen (§ 48 Abs. 1 HGB). Sie ist jederzeit widerruflich und erlischt nicht durch den Tod des Inhabers (§ 52 HGB).Mehr dazu: Wer bei Krankheit oder Unfall handeln darf
Wie die Begriffe auf den eigenen Betrieb wirken, lässt sich in einem vertraulichen Erstgespräch einordnen.
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