SHK-Betrieb übertragen: Handwerksrolle und Meister
Von Robert HetschlZuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026
Soll ein SHK-Betrieb übertragen werden, ist die Handwerksrolle der erste Prüfpunkt: Den selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks erlaubt § 1 der Handwerksordnung (HwO) nur mit Eintragung. Inhaber muss dafür nicht selbst Meister sein, wenn ein Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 HwO). Die Eintragung des Verkäufers geht nicht auf den Käufer über. Was neu zu klären ist, hängt davon ab, ob ein Asset Deal oder ein Share Deal vorliegt.

Das Wichtigste in Kürze
- Klempner, Installateur und Heizungsbauer sowie Kälteanlagenbauer sind zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A HwO, Nr. 23, 24 und 18).
- Ein Käufer ohne Meisterprüfung kann den Betrieb führen, wenn ein qualifizierter Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt.
- Beim Asset Deal braucht der Käufer eine eigene Eintragung. Beim Share Deal bleibt die Eintragung der GmbH bestehen, ein Wechsel des Betriebsleiters ist anzuzeigen.
- Mitarbeiter, Wartungsverträge, Kundendaten und Haftung folgen je eigenen Regeln, die sich zwischen Asset Deal und Share Deal unterscheiden.
Welche SHK-Gewerke zulassungspflichtig sind
Klempner (Nr. 23), Installateur und Heizungsbauer (Nr. 24) und Kälteanlagenbauer (Nr. 18) stehen in Anlage A der Handwerksordnung. Das sind die zulassungspflichtigen Handwerke. Ihren selbstständigen Betrieb als stehendes Gewerbe dürfen nur natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften führen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (§ 1 Abs. 1 HwO). Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis, das die Handwerkskammer über die Inhaber solcher Betriebe führt (§ 6 HwO). Begriffe wie Handwerksrolle und Betriebsleiter sind im Glossar kurz erklärt.
Die Pflicht gilt auch, wenn ein Betrieb nur wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausübt (§ 1 Abs. 2 HwO). Als nicht wesentlich gelten insbesondere Tätigkeiten, die innerhalb von bis zu drei Monaten erlernt werden können, die zwar eine längere Anlernzeit erfordern, für das Gesamtbild des Handwerks aber nebensächlich sind, oder die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Mehrere solcher Tätigkeiten können in der Gesamtschau wieder wesentlich sein.
Klima-Arbeiten lassen sich nicht einem einzigen Gewerk zuordnen. Das Meisterprüfungsberufsbild des Kälteanlagenbauers (§ 2 Kälteanlagenbauermeisterverordnung) nennt Klimageräte sowie kältemittelführende Teile von Klimaanlagen und Wärmepumpen ausdrücklich. Das Meisterprüfungsberufsbild des Installateurs und Heizungsbauers (§ 2 Abs. 2 Installateur- und Heizungsbauermeisterverordnung) bezieht sich auf Anlagen und Systeme für Gas, Wasser, Luft, Wärme und sonstige Energien und Medien. Der Begriff Klima kommt dort nicht vor. Wo bei einem Betrieb die Grenze verläuft, klärt die zuständige Handwerkskammer.
Verkauf an Käufer ohne Meister: was § 7 HwO zulässt
Daneben gibt es persönliche Wege. Dazu zählen die Meisterprüfung im Handwerk oder in einem verwandten Handwerk (§ 7 Abs. 1a), der Abschluss als Ingenieur oder Techniker mit passendem Schwerpunkt (§ 7 Abs. 2), die Ausnahmebewilligung (§ 7 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 8 und 9) und die Ausübungsberechtigung (§ 7 Abs. 7 in Verbindung mit §§ 7a und 7b). Über Ausnahmebewilligungen entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer (§ 8 Abs. 3).
Eine Vorschrift, die die Eintragung des Verkäufers auf den Käufer überträgt, enthält die Handwerksordnung nicht. Wenn ein Mitarbeiter den Betrieb übernehmen soll, stellt sich die Qualifikationsfrage besonders deutlich, siehe SHK-Betrieb an Mitarbeiter übergeben.
Wer als Betriebsleiter gilt
Die Handwerksordnung verlangt in § 7 Abs. 1, dass der Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen an seine Tätigkeit beschreiben die Handwerkskammern in Merkblättern: einen Arbeitsvertrag, eine ausreichende Arbeitszeit, bestimmenden Einfluss auf die handwerkliche Arbeit und laufende Vertrautheit mit dem Betriebsgeschehen. Ein Scheinverhältnis ohne tatsächliche Leitung erkennen sie nicht an.
Die Einzelheiten unterscheiden sich je Kammer und ändern sich mit den Merkblättern. Die Anforderungen für Ihren Betrieb nennt die zuständige Handwerkskammer.
Auch Gerichte prüfen die tatsächliche Leitung.
Ein Betriebsleiter muss die fachlich-technische Leitung des Betriebs tatsächlich innehaben. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat das in einem Eilverfahren zu einem Friseurbetrieb betont und dabei festgehalten, dass eine bloße Erreichbarkeit nicht genügt (Beschluss vom 30. Juni 2026, 6 B 199/25). Die Entscheidung betrifft ein anderes Handwerk. Welche Anforderungen im SHK-Handwerk gelten, klärt die zuständige Handwerkskammer. Wer den bisherigen Inhaber als Betriebsleiter weiterbeschäftigen will, klärt die Anerkennung mit der Kammer vor dem Vertragsschluss.
Asset Deal und Share Deal im Vergleich
Beim Asset Deal kauft der Käufer einzelne Vermögensgegenstände, Verträge und Mitarbeiter und führt sie als Einzelunternehmer oder in seiner eigenen Gesellschaft fort. Beim Share Deal erwirbt er die Anteile an der GmbH, die den Betrieb führt. Die GmbH bleibt dabei unverändert Inhaberin.
| Frage | Asset Deal | Share Deal |
|---|---|---|
| Inhaber nach dem Vollzug | Der Käufer oder seine Gesellschaft | Weiterhin die GmbH |
| Handwerksrolle | Eigene Eintragung des Käufers nötig, die des Verkäufers geht nicht über | Eintragung der GmbH bleibt, sie beruht auf dem Betriebsleiter (§ 7 Abs. 1) und nicht auf den Gesellschaftern |
| Betriebsleiter | Der Käufer benennt einen eigenen oder ist selbst qualifiziert | Wechsel unverzüglich anzeigen (§ 16 Abs. 2), scheidet er aus, ist ein neuer zu bestellen (§ 4 Abs. 2) |
| Arbeitsverhältnisse | Übergang nach § 613a BGB | Arbeitgeberin bleibt die GmbH, in der Regel kein Übergang nach § 613a |
| Wartungsverträge | Übergang nur mit Zustimmung des Kunden | Verträge bleiben bestehen |
| Kundendaten | Übermittlung an den Käufer braucht eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO | Verantwortliche Stelle bleibt gleich |
| Haftung für Altverbindlichkeiten | Kein automatischer Übergang (§§ 414, 415 BGB), Haftung bei Firmenfortführung möglich (§ 25 HGB) | Die GmbH haftet weiter (§ 13 Abs. 2 GmbHG) |
| Form | In der Regel keine eigene Formvorschrift, notarielle Beurkundung bei Grundstück, GmbH-Anteilen oder dem gesamten Vermögen im Paket | Notarielle Form (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) |
Die Tabelle zeigt die Regel, nicht den Einzelfall. Welche Struktur für einen Betrieb passt, entscheiden Rechtsanwalt und Steuerberater gemeinsam mit dem Inhaber.
Folgen eines Betriebs ohne Eintragung
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HwO). Außerdem kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebs untersagen, nachdem Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer angehört wurden (§ 16 Abs. 3 HwO).
Über den Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle entscheidet die Handwerkskammer. Liegen die Voraussetzungen vor, ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorzunehmen (§ 10 Abs. 1 HwO). Trägt die Kammer innerhalb dieser Frist nicht ein, gilt die Eintragung nach dem Gesetz als erfolgt. Ob ein Käufer vor der Eintragung mit dem Betrieb beginnen darf, klären Sie vorab mit der zuständigen Handwerkskammer.
Weitere Nachweise, die ein Käufer neu klären muss
Eine Gewerbeanzeige verlangt § 14 Abs. 1 GewO für Beginn und Aufgabe eines Gewerbebetriebs. Bei einem Asset Deal betrifft das den Betriebsbeginn des Käufers und die Aufgabe durch den Verkäufer. Beim Share Deal ändert sich der Gewerbetreibende nicht.
Für die Errichtung und wesentliche Veränderung von Kundenanlagen gilt ein eigenes Verzeichnis. Nach § 12 Abs. 2 AVBWasserV dürfen die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Nach § 13 Abs. 2 NDAV dürfen Arbeiten an der Gasanlage außer dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen durchführen, die in einem Installateurverzeichnis eines im Geltungsbereich der Verordnung tätigen Netzbetreibers eingetragen sind. Welche Nachweise für die Eintragung nötig sind und was bei einem Inhaberwechsel gilt, bestimmt der jeweilige Netzbetreiber oder Wasserversorger. Das ist dort zu erfragen.
Für bestimmte Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen, etwa die Installation oder Wartung von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, ist nach der Verordnung (EU) 2024/573 und der 2026 neu gefassten Chemikalien-Klimaschutzverordnung eine Sachkundebescheinigung erforderlich. Juristische Personen und Personenvereinigungen, die bestimmte Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 durchführen, benötigen ein Unternehmenszertifikat, Einzelunternehmen können es beantragen (§ 10 Abs. 1 ChemKlimaschutzV). Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist in BGBl. 2026 I Nr. 100 veröffentlicht. Bescheinigungen nach der bisherigen Durchführungsverordnung bleiben nach Angabe der IHK Karlsruhe bis zum 12. März 2029 gültig. Weitere Stichtage regelt § 17 der Verordnung. Eine Sachkundebescheinigung begründet keinen Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle (§ 6 Abs. 7 ChemKlimaschutzV). Wie sich ein Inhaberwechsel auf das Unternehmenszertifikat auswirkt, klärt der Käufer vorab mit der zuständigen Behörde.
Arbeitsverhältnisse und § 613a BGB
Bei einem Asset Deal gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 1 BGB auf den Käufer über, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft den Inhaber wechselt. Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten ein. Der bisherige Arbeitgeber haftet neben ihm für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden (Abs. 2). Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich (Abs. 4).
Vor dem Übergang sind die Mitarbeiter in Textform zu unterrichten, und zwar über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie geplante Maßnahmen (Abs. 5). Jeder Mitarbeiter kann dem Übergang innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen (Abs. 6).
Verkaufen Sie nicht den Betrieb, sondern die Geschäftsanteile Ihrer GmbH, bleibt die GmbH Arbeitgeberin. Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB liegt dann in der Regel nicht vor, weil der Betrieb nicht auf einen anderen Inhaber übergeht. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, prüft eine Rechtsberatung anhand der Vertragsgestaltung.
Wartungsverträge und Kundendaten
Wartungsverträge bleiben beim Share Deal unverändert bestehen. Beim Asset Deal ist ein Wechsel des Vertragspartners nötig. Die Rechtsprechung wendet dafür § 415 BGB entsprechend an: Der Vertrag geht nur mit Zustimmung des Kunden über. Welche Klauseln bei einem Inhaberwechsel greifen, zeigt die Durchsicht der einzelnen Verträge.
Für Kundendaten gilt beim Asset Deal die DSGVO. Die Datenschutzkonferenz, das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, hat dazu am 11. September 2024 einen Beschluss gefasst. Danach hängt die Übermittlung an den Käufer vom Stadium des Vertrags ab.
Bei laufenden Verträgen ist der Übergang mit der zivilrechtlich erforderlichen Genehmigung des Kunden zur Vertragsübernahme die Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Daten beendeter Vertragsbeziehungen dürfen nur zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen übermittelt und genutzt werden. Nach dem Beschluss ist dafür ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig, und der Erwerber hat sie getrennt von den Daten laufender Kunden zu halten.
Der Käufer muss die Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Daten, informieren und auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Der Beschluss gibt die Position der Aufsichtsbehörden wieder und ist kein Gesetz. Beim Share Deal ändert sich die verantwortliche Stelle nicht.
Haftung für abgeschlossene Aufträge
Der Verkäufer bleibt daneben haftbar, nach § 26 HGB aber nur befristet. Ob § 25 HGB für einen konkreten SHK-Betrieb gilt und ob offene Gewährleistungsansprüche darunter fallen, hängt vom Einzelfall ab. Beim Share Deal behält die GmbH ihre Verbindlichkeiten, für die den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Form und Inhalt des Kaufvertrags
Der Share Deal braucht notarielle Form, weil GmbH-Geschäftsanteile nur in notarieller Form abgetreten werden können (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Für einen Asset Deal gibt es in der Regel keine eigene Formvorschrift. Notarielle Beurkundung ist aber nötig, wenn ein Grundstück zum Paket gehört (§ 311b Abs. 1 BGB), wenn GmbH-Anteile Teil des Pakets sind (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) oder wenn sich der Verkäufer zur Übertragung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens verpflichtet (§ 311b Abs. 3 BGB).
Ein Kaufvertrag regelt typischerweise diese Themen:
- Kaufgegenstand und Abgrenzung dessen, was nicht übergeht
- Kaufpreis und Zahlungsweise, einschließlich Earn-out (ein Teil des Preises hängt von späteren Ergebnissen ab) und Kaufpreisanpassung
- Garantien des Verkäufers über den Zustand des Betriebs
- Haftung und Gewährleistung aus abgeschlossenen Aufträgen
- Übergang von Mitarbeitern und Verträgen
- Eintragung in die Handwerksrolle als Voraussetzung für den Vollzug
- Übergangsphase mit Einarbeitung des Käufers
Formulierungen gehören in die Hand von Rechtsanwalt und Notar. Wie ein Preis zustande kommt, erklärt der Beitrag SHK-Betrieb bewerten. Welche Käufer für SHK-Betriebe in Frage kommen, zeigt Wer kauft SHK-Betriebe.
Häufige Fragen
Kann der bisherige Inhaber als Betriebsleiter im Betrieb bleiben?
Ja, wenn er die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt und die Anforderungen der Kammer an einen Betriebsleiter einhält. Dazu gehören etwa ein Arbeitsvertrag und eine tatsächliche Leitung. Ob eine Person zugleich Geschäftsführer und Betriebsleiter sein kann, klärt die zuständige Kammer.
Reicht eine Sachkundebescheinigung für Kältemittel statt der Handwerksrolle?
Nein. Die Sachkundebescheinigung weist die Befähigung für Tätigkeiten mit Kältemitteln nach. Sie begründet nach § 6 Abs. 7 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ausdrücklich keinen Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle.
Kann die Handwerkskammer die Eintragung löschen, wenn der Betriebsleiter ausscheidet?
Die Kammer löscht nach § 13 Abs. 1 HwO, wenn die Voraussetzungen der Eintragung fehlen, und teilt das vorher mit (Abs. 3). Scheidet der Betriebsleiter aus, ist unverzüglich ein neuer zu bestellen und der Kammer zu melden (§ 4 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 HwO). Wie viel Zeit eine Kammer im Einzelfall lässt, klärt man dort.
Muss der Verkäufer seine Eintragung selbst löschen lassen?
Der Gewerbetreibende muss der Handwerkskammer unverzüglich Beginn und Beendigung des Betriebs anzeigen. In den Fällen des § 7 Abs. 1 HwO gilt das auch für die Bestellung und die Abberufung des Betriebsleiters (§ 16 Abs. 2 HwO). Die Löschung erfolgt nach § 13 HwO auf Antrag oder von Amts wegen. Beim Share Deal bleibt die Eintragung bei der GmbH bestehen.
Wo erfahre ich, was meine Kammer als Betriebsleiter anerkennt?
Bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Viele Kammern veröffentlichen Merkblätter und Formulare zum Betriebsleiter. Die Anforderungen unterscheiden sich im Einzelnen von Kammer zu Kammer.
Wer die Eintragung und die Übertragung für den eigenen Betrieb durchsprechen möchte, kann ein vertrauliches Erstgespräch anfragen.
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